Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Christus-Zentrum Arche e.V.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG) und Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.cza.de/.
Diese Website wurde zuletzt am 25.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Christus-Zentrum Arche e.V.
Lornsenstraße 53
25335 Elmshorn
Telefon: 04121-3636
Telefax: 04121-95253
E-Mail: buero@cza.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
– Die Untertitel von Videos sind nicht manuell angepasst und können nicht gesprochen vorgelesen werden.
– Die Alternativtexte für Bedienelemente sowie für Grafiken und Objekte konnten noch nicht vollständig hinterlegt werden.
– Es sind derzeit keine Alternativen für Audiodateien und stumme Videos vorhanden.
– Die HTML-Strukturelemente für Überschriften sind in den Seitenleisten der Website nicht vollständig umgesetzt.
– Die Beschriftung von Formularelementen sind derzeit nicht bei allen Formularen vorhanden und/oder programmatisch ermittelbar. Außerdem vermitteln Eingabefelder zu Nutzerdaten derzeit den Zweck nicht.
– Die ausreichenden Kontraste von Texten zum Hintergrund sind auf 2 Unterseiten noch nicht vollständig umgesetzt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die meistgenannten nicht barrierefreien Inhalte und Funktionen konnten aufgrund von fehlenden personellen Ressourcen nicht barrierefrei umgesetzt werden.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
– Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
Evaluationsmethode
Zur Evaluierung der Barrierefreiheit unserer Website wurde eigenständig der BITV-Test durchgeführt. Desweiteren wurden mithilfe der Website https://wave.webaim.org/ wiederholt Audits auf Barrierefreiheit durchgeführt, um Fehler auf unserer Website zu identifiziert, die unsere Konformität mit der EN 301 549 beeinträchtigen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Dafür haben wir einen externen Dienstleisters hinzugezogen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon:0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de